Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Entrümpelung, Entkernung und Entsorgung · Stand: 20.07.2026
Firma: Miller Dienstleistungen
Inhaber: Miller Andreas
Sitz: Ulmer Straße 15, 89287 Bellenberg
Stand: 20.07.2026
1. Allgemeines / Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse über Entrümpelungs-, Entkernungs- und Entsorgungsleistungen zwischen der Firma Miller Dienstleistungen (im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden: Auftraggeber).
- Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsabschluss
- Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande.
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
- Maßgeblich ist das schriftliche Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
- Entrümpelung umfasst Räumung, Verladung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung. Das Objekt wird besenrein verlassen.
- Entkernung umfasst die Entfernung nicht tragender Bauteile. Konstruktive, tragende oder aussteifende Bauteile sind von der Entkernung strikt ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
- Entsorgung umfasst Sortierung, Recycling (stoffliche Verwertung) oder Verbrennung/Deponierung (Beseitigung).
- Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4. Regelung zum Baustellenzugang
- Der Auftraggeber gewährleistet freien, sicheren und ungehinderten Zugang zur Baustelle.
- Strom- und Wasseranschlüsse sind kostenfrei bereitzustellen.
- Park- und Zufahrtsmöglichkeiten für Transportfahrzeuge müssen vorhanden sein.
- Bei erforderlichen Genehmigungen (z. B. Halteverbotszone) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Containerstellung
- Wird ein Container durch den Auftragnehmer gestellt, erfolgt die Aufstellung nach Absprache am vereinbarten Standort.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Aufstellfläche geeignet, zugänglich und genehmigt ist (z. B. Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichem Grund).
- Für Schäden am Untergrund (z. B. Pflaster, Asphalt) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Container darf ausschließlich mit dem vereinbarten Material befüllt werden. Fehlbefüllungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Standzeiten über die vereinbarte Dauer hinaus werden gesondert berechnet.
6. Schlüsselübergabe und Haftung bei Verlust
- Werden dem Auftragnehmer Schlüssel übergeben, erfolgt dies gegen schriftliche Bestätigung.
- Die Schlüssel dürfen ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet werden.
- Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Auftragnehmer nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- Ersatz von Schließanlagen erfolgt nur, wenn aus Sicherheitsgründen ein Austausch zwingend erforderlich ist.
- Nach Beendigung der Arbeiten werden sämtliche Schlüssel zurückgegeben.
7. Fotodokumentation
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach Durchführung der Arbeiten Fotodokumentation anzufertigen.
- Die Fotos dienen der Beweissicherung, Dokumentation des Leistungsumfangs und eventueller Mängel.
- Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich anonymisiert und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen (DSGVO) werden eingehalten.
8. Sicherheits- und Arbeitsschutzklausel
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über bekannte Gefahrenquellen (z. B. Asbest, Schadstoffe, statische Risiken) schriftlich zu informieren.
- Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung/Entkernung herausstellen, dass sich gefährliche Materialien, Abfälle oder Stoffe (Asbest, Lösemittel, Öle, Fette, Kraftstoff, Farben, Reifen etc.) und weitere grundwasserschädliche Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.
- Werden gesundheitsgefährdende Stoffe oder kontaminierte Bauteile entdeckt, kann der Auftragnehmer die Arbeiten sofort einstellen.
- Die durch den Baustopp, Sicherungsmaßnahmen oder behördliche Auflagen entstehenden Mehrkosten sowie die notwendige Entsorgung dieser Gefahrenstoffe werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9. Eigentumsübergang an Räumungsgut
- Mit Beginn der Entrümpelungsarbeiten (Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen etc.) und Entkernungsarbeiten (Ausbau, Abbruch etc.) gehen alle sich in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände und Materialien in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentümerverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über die Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere etc.) zu entnehmen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma Miller Dienstleistungen zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen; andernfalls trifft die Firma Miller Dienstleistungen kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, verwertbare Gegenstände weiterzuverkaufen, zu spenden oder zu entsorgen.
- Eine Wertanrechnung erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
10. Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
11. Leistungsverzögerungen
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Belieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen unser Unternehmen dazu, die Leistungen um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
12. Haftung
- Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenstände wie Geld, Urkunden, Schmuck und Ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten den exakten Verlauf aller Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Heizung, Gas, Telekommunikation etc.) verbindlich aus den Plänen oder schriftlich mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der nach der Haushaltsauflösung oder Entkernung in der Wohnung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere Wände, Putz, PVC-/Holzböden, Jalousien, Rollläden, Leitungen oder Rohre, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art, die trotz fachgerechter und vorsichtiger Arbeitsweise entstehen.
- Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten, entkernten bzw. entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d. h. das Objekt wird besenrein übergeben.
13. Abnahme
- Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme.
- Die von der Firma Miller Dienstleistungen erbrachten Leistungen sind durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder einer von ihm befugten Person schriftlich zu bestätigen.
- Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgeschlossen.
- Sichtbare Mängel oder Beschädigungen müssen sofort bei der Abnahme gerügt werden. Nachträgliche Reklamationen wegen Schäden an der Substanz sind ausgeschlossen, sobald Folgegewerke die Baustelle betreten haben.
14. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
15. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.