Tiefpreisgarantie

Tiefpreisgarantie – 
10% Zusatznachlass

Miller Dienstleistungen steht für faire, transparente und günstige Preise.     
Wir bieten Ihnen für unsere Leistungen in den Bereichen Entrümpelung und Entkernung eine freiwillige Tiefpreisgarantie:

Wichtig !

Sollten Sie nach Erhalt unseres schriftlichen Angebots ein günstigeres, vollständig vergleichbares Angebot eines gewerblichen regionalen Mitbewerbers vorlegen, gewähren wir Ihnen auf den nachgewiesenen niedrigeren Bruttopreis einen zusätzlichen Nachlass von 10%.       


Alle unsere Angebote verstehen sich als Bruttopreise inklusive der ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Materialien.

Zögern Sie nicht – handeln Sie jetzt!

KONTAKT

Bedingungen der Tiefpreisgarantie

Die Tiefpreisgarantie gilt ausschließlich, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Anforderungen an das Vergleichsangebot

Das Angebot des Mitbewerbers


• muss in schriftlicher Form vorliegen,

• darf nicht älter als 14 Tage sein,

• muss von einem gewerblich tätigen Unternehmen aus der Region erstellt worden sein,

• muss eine detaillierte, nachvollziehbare Leistungsbeschreibung enthalten,

• muss ebenfalls als Bruttopreis inklusive Entsorgung ausgewiesen sein.

2. Vergleichbarkeit der Leistungen

Als „vollständig vergleichbar“ gelten Angebote nur, wenn sie

• dieselbe Leistungsart betreffen (Entrümpelung oder Entkernung),

• sich auf dasselbe Objekt und denselben Ausführungsort beziehen,

• den identischen Leistungsumfang umfassen,

• gleiche oder vergleichbare Entsorgungsmengen zugrunde legen,

• auf denselben örtlichen Rahmenbedingungen basieren (insbesondere Etagenanzahl,

   Zugänglichkeit, Transportweg, Parkplatz- und Containerbedingungen, Anfahrt, Personal-

   und Geräteeinsatz),

• denselben oder einen gleichwertigen Ausführungszeitraum vorsehen,

• eine gesetzeskonforme Entsorgung der Materialien beinhalten.

3. Nachweis der Seriosität

Der Mitbewerber muss nachweislich


• zur fach- und ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen berechtigt sein,

• über die erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen verfügen,

• alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Abfall- und Umweltrechts, einhalten.

4. Ausschlüsse der Garantie

Ein Anspruch auf Inanspruchnahme der Tiefpreisgarantie besteht nicht bei:


• Angeboten ohne ausreichende Spezifizierung des Leistungsumfangs,

• Pauschalangeboten ohne Mengen- oder Objektangaben,

• Preisangaben aus dem Internet oder über Vermittlungsplattformen

   (z.B. Online- Portale, Kleinanzeigen, Ausschreibungsplattformen),

• Wertanrechnung, Sonder-, Aktions-, Rabatt-, oder Lockangeboten,

• Privatpersonen, nicht gewerblicher Anbieter oder umsatzsteuerbefreite Unternehmen,

• Eigenleistungen des Auftraggebers,

• Angeboten, die erkennbar unter Selbstkostenpreis kalkuliert sind,

• Angeboten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen,

• bereits erteilte oder laufende Aufträgen.

5. Verfahren zur Inanspruchnahme

• Die Prüfung der Vergleichbarkeit erfolgt durch Miller Dienstleistungen nach Vorlage

   vollständiger Unterlagen.

• Der Kunde trägt die Darlegungs- und Nachweispflicht für die Vergleichbarkeit der

   Angebote,

• Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der zusätzliche Nachlass von 10% auf den

   nachgewiesenen günstigeren Gesamt- Bruttopreis angewendet.

• Die Tiefpreisgarantie stellt eine freiwillige Leistung dar und begründet keinen Anspruch

   auf einen Vertragsabschluss zu anderen Konditionen.